Wir beraten und betreuen Mandanten unterschiedlichster Branchen, Rechtsformen und Größenordnungen – von Privatpersonen bis hin zu international tätigen mittelständischen Unternehmen. Unser Mandantenspektrum umfasst das Handwerk, Freiberufler, Kaufleute, das Hotel- und Gastronomiegewerbe, Handelsgesellschaften, Industrieunternehmen, Investoren, Ingenieurdienstleister, Familiengesellschaften, Produktionsbetriebe, etc.
Im Arbeitsrecht vertreten wir nicht nur die Arbeitgeberseite, sondern auch die Interessen von Arbeitnehmern. Daneben zählen auch Führungskräfte, insbesondere Vorstände und Geschäftsführer, zu unseren Mandanten. Regelmäßig vertreten wir auch die Interessen von Freiberuflern, die auf Grundlage von Beratungs-, Dienst- oder Werkverträgen, tätig sind.
Im Gesellschaftsrecht beraten wir Existenzgründer bei den ersten Schritten in die Selbständigkeit, Organe und Gesellschafter bei der Gründung ihrer Unternehmen in allen Rechtsformen, bei Restrukturierungen bis zur Wahrung ihrer Rechte aus dem Gesellschaftsverhältnis oder Unternehmen und Unternehmer auch am Ende ihrer unternehmerischen Tätigkeit z. B. bei Verpachtung, dem Verkauf des Betriebs oder der Geschäftsanteile, bei der Abwicklung oder Liquidation oder bei der Gestaltung der Unternehmensnachfolge.
Unsere Branchenschwerpunkte sind:
- Einzel- und Großhandel
- Automobilzulieferindustrie
- Dienstleistungsunternehmen
- Heilberufe einschließlich Apotheken
- Maschinenbau-, Metall- und Kunststoffindustrie
- Spielzeugwarenindustrie
- Immobilien & Vermietung und Verpachtung
- IT/neue Medien
- Bauunternehmen, Produktionsbetriebe & Handwerk
- Freiberufler
- Hotel- & Restaurantbetriebe